GREMIEN

Menschen bringen Dinge in Bewegung: Die Organisation der Bürgerstiftung Osnabrück

Die Bürgerstiftung Osnabrück hat in ihrer Satzung folgende Gremien für die Stiftungsarbeit festgelegt: den Vorstand, der die Stiftungsarbeit durchführt, den Stiftungsrat, der die Arbeit des Vorstandes begleitet und kontrolliert sowie die Stiftungsversammlung, die einmal jährlich tagt und über grundsätzliche Fragen der Stiftung entscheidet.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht zur Zeit aus 9 Mitgliedern. Er trifft sich monatlich, teilweise zusammen mit den Projektverantwortlichen, um sämtliche Stiftungsaktivitäten zu planen, zu beraten und zu entscheiden.

Mitglieder des Vorstandes sind aktuell:

Ulrike Burghardt
Vorsitzende

Ramis Konya                  stellvertr. Vorsitzender

Dr. Peter Teschendorf
Projektleitung KiBS

Simone Körber
Projektleitung KiBS

David Benjamin Lecomte
Vorstand Finanzen

Christian Montag
Vorstand Vermögen

Miriam Sievert

Heike Walter
Projektleitung
Aktion Kinderwünsche

Moritz Gallenkamp

Vorstandsmitglied der Bürgerstiftung Osnabrück Volker Weitkamp

Volker Weitkamp
Marketing und Öffentlichkeitsarbeit

Der Stiftungsrat

Der Stiftungsrat wird von der Stiftungsversammlung gewählt und ist das Aufsichtsorgan der Bürgerstiftung. Er wählt den Vorstand und beschließt den jährlichen Haushaltsplan und die Jahresrechnung.

Vorsitzender:

Gerd-Christian Titgemeyer

Stellv. Vorsitzender:

Ralf Blom

Ehrenmitglieder:

Dr. Wolfgang Lohrberg
Dr. Klaus Lang

Weitere Mitglieder:

Peter Band
Wolfgang Beckermann
Vera Goebel
Björn Heinzmann
Birgitt Lintker

Dr. Achim Wilhelm Lienau
Stefanie Schindhelm
Niklas Sievert

Elisabeth Uhlig
Dr. Holger Vogelsang
Marvin Waldrich

(v.l.) Ralf Blom, Stefanie Schindhelm, Niklas Sievert (h.), Gerd-Christian Titgemeyer, Elisabeth Uhlig, Marvin Waldrich, Birgitt Lintker, Peter Band, Björn Heinzmann, Dr. Klaus Lang und Dr. Achim Lienau. Es fehlen: Wolfgang Beckermann, Vera Goebel, Dr. Wolfgang Lohrberg und Dr. Holger Vogelsang

Die Stiftungsversammlung

Mitglieder der Stiftungsversammlung sind Stifterinnen und Stifter. Die Stiftungsversammlung wird mindestens einmal im Jahr einberufen. Die Aufgaben der Stiftungsversammlung bestehen u.a. in der Wahl des Stiftungsrates und in der Zustimmung zu Änderungen der Satzung.