MITMACHEN
Werden Sie Stifter! Werden Sie Teil der Bürgerstiftung Osnabrück.
Es ist leicht für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, Teil der Bürgerstiftung Osnabrück zu werden. Werden Sie einfach Stifter! Entweder durch einen Einmalbetrag, der Sie laut Satzung in den Rang des lebenslangen Stifters erhebt und zur Teilnahme an der Stiftungsversammlung berechtigt. Oder Sie stiften regelmäßig kleinere Beträge, ganz nach Ihren Möglichkeiten. Jede Stiftung in jeder Höhe ist uns willkommen! Und da die Stiftung gemeinnützig ist, gelten die jeweiligen steuerlichen Gesetze zur Absetzung von Spenden und Zustiftungen.
Stiften Sie Ihren Nachlass!
Teile Ihres Nachlasses können Sie gern steuerfrei an die Bürgerstiftung Osnabrück vermachen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihre Ziele und Vorstellungen auch nach Ihrem Tod gefördert werden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir beraten Sie streng vertraulich und kompetent!
Gründen Sie Ihre eigene Stiftung!
Unter dem Dach der Bürgerstiftung können Sie im Rahmen der Satzungszwecke auch Ihre eigene Stiftung ins Leben rufen, die, wenn Sie wollen, sogar Ihren eigenen Namen tragen kann. Die Bürgerstiftung zeigt Ihnen gern die Möglichkeiten dazu auf und ist Ihr Dienstleister bei der Verwaltung Ihres Stiftungskapitals (Mindesteinlage: € 25.000).
Die Satzung als Download
Die Satzung der Bürgerstiftung Osnabrück lässt somit ein breites Spektrum sozialer, ökologischer, kultureller und interkultureller sowie bildungs- und erziehungsbezogener Aktivitäten zu. In diesem Rahmen setzt die Stiftung in ihrer konkreten Arbeit Schwerpunkte bei der Förderung von Jugendlichen, fungiert als Brücke zwischen den Generationen und kümmert sich um die Belange älterer Menschen.
Wenn Sie Stifter werden möchten, rufen Sie uns an unter 0541 323-1000 oder senden Sie eine E-Mail an buergerstiftung@osnabrueck.de