Förderschwerpunkt 2024 „Demokratie leben in der Kinder- und Jugendarbeit“

Förderschwerpunkt

Die Bürgerstiftung setzt jährlich einen Förderschwerpunkt fest und schreibt ihn öffentlich aus. Damit sollen in einem Themenbereich neue Initiativen angeregt und gute vorhandene Projekte unterstützt werden.

Die Bürgerstiftung Osnabrück fördert 2024 Initiativen und Projekte zum Themenbereich

 – Demokratie leben in der Kinder- und Jugendarbeit –

Gefördert werden Projekte, Initiativen sowie Projektideen, die in innovativer, kreativer und nachhaltiger Weise  jungen Menschen zeigen, wie Demokratie funktioniert. Dies kann beispielsweise durch die Organisation von Jugendparlamenten, Schülervertretungen oder andere demokratischen Entscheidungsprozessen in Schulen, Vereinen, Kinder – und Jugendorganisationen und Jugendzentren geschehen. Es kann aber auch ein Engagement sein, an das wir bisher nicht gedacht haben. Die Kinder- und Jugendarbeit spielt für eine Förderung durch Bürgerstiftung Osnabrück eine entscheidende Rolle. Kinder und Jugendliche sollen erfahren, wie sie aktiv an Demokratie teilnehmen können und nicht zuletzt: dass ihre Stimme zählt.

Die Demokratie ermöglicht es den Menschen, ihre Meinungen frei zu äußern und an politischen Entscheidungen teilzuhaben. Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Gesellschaft und es ist wichtig, ihnen frühzeitig demokratische Werte und Prinzipien zu vermitteln. Wir sind überzeugt, dass nur durch die  Förderung demokratischer Werte in der Kinder- und Jugendarbeit junge Menschen zu engagierten und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen können.

Die Umsetzung demokratischer Prinzipien in der Kinder- und Jugendarbeit ist eine kontinuierliche Herausforderung.  Sie erfordert eine angemessene Unterstützung sowie Ressourcen und Schulungen für diejenigen, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, um eine inklusive und partizipative Umgebung zu schaffen. Auch an dieser Stelle würden wir in diesem Jahr mit unserem Förderschwerpunkt unterstützen wollen.

  • Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Vereine, Schulen, Kindergarten, Horte oder Personen bzw. Personengruppen aus Osnabrück.
  • Für den Förderschwerpunkt stehen insgesamt 10.000,00 € zur Verfügung, wobei einzelne Anträge in der Regel eine Förderung von bis zu 1.500,00 € erhalten können.
  • Anträge zur Schwerpunktförderung können bis zum 30. Oktober 2024 bei der Bürgerstiftung Osnabrück per Post oder E-Mail eingereicht werden. Dabei ist das Antragsformular zu verwenden.

Über die Förderung entscheidet der Vorstand der Bürgerstiftung auf Vorschlag eines Ausschusses, der aus folgenden Mitgliedern besteht:

Externe Mitglieder 

– Ayse Sahin

– Simon Bade

Beide gehören dem Präsidium des Jugendparlaments Osnabrück an.

Ausschuss vom Vorstand der Bürgerstiftung

– Moritz Gallenkamp

– David Benjamin Lecomte

– Christian Montag

Im Übrigen gelten die Förderrichtlinien der Bürgerstiftung Osnabrück. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

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